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Zuschüsse zur Familienerholung

Ein gemeinsamer Urlaub ist heute für die meisten Familien eine Selbstverständlichkeit und ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Aber vor allem allein Erziehende und kinderreiche Familien können sich einen solchen Urlaub oft nicht ohne weiteres leisten. Oft ermöglicht ein gemeinsamer Familienurlaub die Chance, das eigene Familienleben, das allzu oft im Alltag durch getrennte Lebensvollzüge gekennzeichnet ist, neu zu entdecken und die unkonventionelle Begegnung mit anderen Familien zu erfahren.


Zum 01. Februar 2008 ist eine neue Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Kraft getreten. Mit ihr setzt der Freistaates Bayern seine bereits mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Förderpraxis der Familienerholung in Familienferienstätten fort.

Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
- Der Hauptwohnsitz der Familie liegt in Bayern
- Das Familieneinkommen liegt unter der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Grenze
- Der Urlaub findet in einer anerkannten Familienferienstätte statt

Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind jeweils vor Antritt der Erholungsmaßnahme schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.
Die weiteren Voraussetzungen können Sie der Rahmenvereinbarung entnehmen. Diese und das entsprechende Antragsformular erhalten Sie unter folgendem Link:

Den Antrag auf Familienerholung sowie die Rahmenvereinbarung können Sie sich auf der Internetseite des  "Zentrum Bayern Familie und Soziales" herunterladen


Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Mo.- Do. vormittags zur Verfügung:

Zentrum Bayern Familie und Soziales, Winzererstr. 9, 80797 München
Frau Eickhoff und Frau Chalimowski, Tel. 089/1261 2313, Fax 089/1261 2325,
E-Mail: familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.30 Uhr 

Alle anerkannten Familienferienstätten, sowie den Zuschussantrag und Informationen über die Zuschüsse finden Sie im Internet unter
http://www.zbfs.bayern.de/familienerholung/kontakt.html