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Eberhard Sinner (Stimmkreis Main-Spessart)

Partei: CSU

Zunächst möchte ich auf eine für Familien ganz wesentliche Frage eingehen: die Familien- bzw. Kinderfreundlichkeit in unserer Gesellschaft. Ich möchte nicht den vielen Menschen Unrecht tun, die sich über Kinder freuen, ihre Freude auch zum Ausdruck bringen und sich für Kinder bzw. Familien engagieren. Allerdings sinkt in der Tat mit einer abnehmenden Zahl von Kindern in unserer Gesellschaft auch unsere Bereitschaft, Kinder so anzunehmen, wie sie sind. Nach Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach hält nur ein Viertel der Bevölkerung Deutschland für kinderfreundlich - im Gegensatz dazu jedoch sind 80 % der Franzosen überzeugt, in einem kinderfreundlichen Land zu leben. Familienpolitik bleibt Stückwerk, wenn es uns nicht gelingt, ein "prima Klima" in unserer Gesellschaft für Familien und Kinder zu gewährleisten. Familien müssen sich – in welcher Form auch immer – angenommen und in der Mitte der Gesellschaft fühlen. Die Politik kann hier nur eingebettet in die Gesamtgesellschaft Akzente setzen. In diesem Sinne bedanke ich mich beim Familienbund der Katholiken, der maßgeblich Akzente für Familien setzt, dass sie bei uns willkommen sind.

1a) Welche (landes-)politischen Maßnahmen möchten Sie fortführen, welche initiieren, um Familien die zentralen Ressourcen Infrastruktur, Geld und Zeit zur Verfügung zu stellen?

Für die Bayerische Staatsregierung zählt die Schaffung familien- und kindgerechter Rahmenbedingungen zu den herausragenden politischen Aufgabenstellungen. Übergeordnetes Ziel bayerischer Familienpolitik ist seit jeher eine für Familien positive Gestaltung der Lebensbedingungen, die darauf gerichtet ist, Familien – je nach Lebenssituation – unterschiedliche Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Familien sollen sich bestmöglich entfalten können und in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder gestärkt werden. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass Familien in allen diesen Bereichen die jeweils benötigte Unterstützung auch tatsächlich erhalten.

Zu Beginn des Jahres 2008 verfügen wir in Bayern über 44.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige. Die Zahl der betreuten Kleinkinder ist allein in den letzten zwei Jahren um 70 % gestiegen. Um ein bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, wollen wir dieses Ausbautempo bis Ende 2013 aufrechterhalten. Insgesamt sind schätzungsweise 100.000 Plätze erforderlich. Deshalb ist es zu begrüßen, dass sich der Bund und die Länder auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für Kleinkinder bis 2013 verständigt haben und sich der Bund sowohl an den Investitions- als auch an den Betriebskosten beteiligt. Bei den Investitionskosten erhält der Freistaat vom Bund einen Anteil von 340 Mio. Euro, den wir an die Kommunen weiterreichen und aus dem Programm „Bayern 2020“ nochmals mit über 100 Mio. Euro aufstocken.

Diese zusätzlichen Mittel des Freistaates sind einzigartig, denn alle anderen Bundesländer reichen nur den Bundesanteil weiter. Ein Schwerpunkt der bayerischen Familienpolitik liegt bei der Fortentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen: Um diese weiter zu verbessern, hat für die Staatsregierung die schrittweise Verbesserung des Anstellungsschlüssels höchste Priorität. Denn nur so erhält das pädagogische Personal mehr Zeit für die individuelle Förderung der Kinder. Unser Ziel ist es, möglichst den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 in allen Einrichtungen bereitzustellen. Bereits ab 01.09.2008 ist in einem ersten Schritt die Anhebung des Mindestanstellungsschlüssels auf 1:11,5 geplant.

Da die Beherrschung der Sprache entscheidend für den Bildungserfolg ist, ist und war die Sprachförderung ein ganz entscheidender Teil der Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen. Um diese wichtige Arbeit noch weiter zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die deutliche Aufstockung der Vorkurse für Kinder mit Migrationshintergrund von derzeit 160 Stunden auf 240 Stunden beschlossen. Darüber hinaus wurde ein Sprachförderprogramm für alle Kinder geschaffen. Der Freistaat Bayern wird für dieses Projekt bis Ende 2011 rund 44 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Sprachförderprogramms werden wir rund 200 speziell geschulte Sprachberater fortbilden. Diese sollen dem pädagogischen Personal in den Einrichtungen erweiterte Kenntnisse über die Sprachförderung vermitteln und die Fachkräfte dabei unterstützen, einrichtungsbezogene Sprachförderkonzepte zu entwickeln.

Angesichts veränderter Familienformen und gestiegener Erwartungen an Eltern sowie einer steigenden Anzahl von Eltern, die sich von ihrer Erziehungsaufgabe überfordert fühlen, gewinnt eine qualifizierte Eltern- und Familienbildung an Bedeutung. Der beste Schutz für Kinder ist die Stärkung der Elternkompetenz! Die Bayerische Staatsregierung wird deshalb bis Frühjahr 2009 ein Gesamtkonzept zur Eltern- und Familienbildung erarbeiten.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Familien auch in finanzieller Hinsicht. Insbesondere gewährt der Freistaat Bayern als eines von nur vier Bundesländern ein Landeserziehungsgeld. Das Landeserziehungsgeld trägt zur Anerkennung der Erziehungsleistung bei und gleicht die familienbedingten Belastungen ein Stück weit aus. Für Familien mit Kindern, die ab dem 01.01.2009 geboren werden, werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben, so dass die Leistung voraussichtlich wieder 63 % der Familien erreichen wird. Durch den lückenlosen Anschluss des Landeserziehungsgeldes an das Elterngeld werden verlässliche Rahmenbedingungen für Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren selbst der Betreuung ihres Kindes widmen wollen, geschaffen.

Der Bayerische Ministerrat hat am 01.07.2008 beschlossen, im Jahr 2009 eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Entlastung zu starten. Die erste Stufe des Steuerentlastungskonzepts ist bereits in einen Gesetzesentwurf Bayerns im Bundesrat eingeflossen (BR-Drs. 444/08). Zum Inhalt des Entwurfs zählen die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, die Wiedereinführung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an sowie die Förderung des Wohnungsbaus. Das bayerische Steuerkonzept sieht für 2009 eine Sofortentlastung der Familien und Arbeitnehmer in Höhe von rund 5 Milliarden Euro vor. Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass das Ziel einer breiten Entlastung für Familien, Arbeitnehmer und Mittelstand mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung verbunden wird.

Darüber hinaus setzt sich die Bayerische Staatsregierung auf Bundesebene nachdrücklich für eine finanzielle Leistung für Eltern ein, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in einer staatlich subventionierten Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreuen lassen (Betreuungsgeld). Die Einführung einer solchen Leistung bedeutet für alle Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren selbst betreuen und erziehen wollen, eine deutliche Entlastung und ein Signal zugunsten der häuslichen Kindererziehung. Durch den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab 2013 für die unter Dreijährigen, auf den sich Bund und Länder geeinigt haben, darf den Eltern kein Lebensmodell vorgegeben werden, das einseitig auf die Erwerbstätigkeit und die außerhäusliche Kindererziehung ausgerichtet ist.

Ich gebe Ihnen Recht: Eine der wichtigsten Ressourcen, die Eltern für ihre Kinder benötigen, ist Zeit. Für unsere Kinder ist es entscheidend, Eltern zu haben, die nicht von der Erwerbstätigkeit "zerrieben" werden, sondern sich für ihre Kinder Zeit nehmen können. Es klingt banal und ist doch der wichtigste Aspekt der Vereinbarkeit von Familie- und Erwerbstätigkeit: Kinder brauchen ihre Eltern – und Eltern brauchen Zeit für ihre Kinder. Mehr Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt und eine bessere Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit lassen sich jedoch durch die Politik nicht „verordnen“. Wichtig ist, in der Arbeitswelt das Bewusstsein für den betriebswirtschaftlichen Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen zu verbessern. Mit Hilfe zahlreicher Maßnahmen setzt die Staatsregierung hier Denkanstöße. Mit dem 2003 gestarteten Förderprojekt „Familienbewusste Arbeitswelt – Betriebliche Beratung“ haben wir zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft einen Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit setzen können. Denn mit Hilfe der kostenlosen Beratung im Rahmen dieses Projekts sind zahlreiche Unter-nehmen einen großen Schritt in Richtung familienbewusste Arbeitswelt vorangekommen. Alljährlich wird zudem der Bayerische Frauenförderpreis verliehen, der frauen- und familienfreundliche Betriebe auszeichnet, die innovative Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit verwirklichen.

1b) Das richtige Verhältnis von innerfamiliärer Erziehung und außerfamiliärer Unterstützung oder Intervention ist nicht immer leicht zu finden. Was gehört Ihrer Ansicht nach verlässlich in die Familie, wo ist Unterstützung von außen angebracht oder notwendig?

„Die Pflege und Erziehung des Kindes ist das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht“ (Art. 6 Grundgesetz). Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Insofern ist festzuhalten: Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsarbeit gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite. Nur ein ganz kleiner Teil von Eltern ist nicht im Stande, seine Erziehungsverantwortung angemessen zu erfüllen. Oft liegt der Grund für Misshandlung und Verwahrlosung von jungen Menschen in der Überforderung der Eltern, insbesondere in sozialen Konfliktlagen oder bei physischen und psychischen Problemen, in mangelnder Empathie- und Handlungsfähigkeit sowie in sozialer Isolation und fehlender Information. Deshalb müssen gerade auch diese Eltern rechtzeitig in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Kinder als die Schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen aber auch den Schutz des Staates. Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite auch in das Erziehungsrecht der Eltern erforderlich. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt.

Die Gewährleistung eines effektiven Kinderschutzes ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gelingende Kooperation vor Ort mit gemeinsam vereinbarten Verfahrensabläufen an den Schnittstellen ist deshalb neben starken Eltern der beste Kinderschutz! Interdisziplinäre Kooperation bedeutet einerseits, bei den Eltern für die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsmöglichkeiten anderer Institutionen und Einrichtungen zu werben, etwaige Hemmschwellen abzubauen und rechtzeitig Brücken dorthin zu schlagen. Bei krisenhaften Zuspitzungen besteht hoher Handlungsdruck. Klare Zuständigkeiten und abgestimmte Verfahrensabläufe vor Ort sind gerade dann von entscheidender Bedeutung. Nähere Informationen zum Thema Kinderschutz sind im Internet abrufbar unter www.kinderschutz.bayern.de.

2a) Was verstehen Sie unter dem Begriff „Wahlfreiheit für Eltern“?

2b) Welche (landes-)politischen Maßnahmen, die sich nicht auf Umverteilungen im Familienetat beschränken, halten Sie für realistisch und geeignet, diese Wahlfreiheit zu stärken?

Oberstes Ziel der Bayerischen Familienpolitik ist und bleibt die Wahlfreiheit. Denn Familienpolitik basiert auf der Erkenntnis, dass die Entscheidung für Kinder Freiheit braucht. Die Bayerische Familienpolitik respektiert die unterschiedlichen Lebenslagen der Familien und respektiert ihre Lebensentwürfen. Denn Familien wissen selbst am besten, was gut für sie und ihre Kinder ist. Sie verdienen unser Vertrauen. Familienpolitik muss es sich zur Aufgabe machen, das Spektrum an Handlungsmöglichkeiten möglichst breit zu halten und Familien nicht einzuschränken. Dies gilt insbesondere bei der Aufgabenverteilung in der Familie. Familienpolitik muss einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sicherstellen und andererseits auch diejenigen unterstützen, die zugunsten der Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Und je mehr Gestaltungsmöglichkeiten künftigen Eltern bleiben, das Leben mit ihren Kindern nach eigenen Vorstellungen einzurichten, desto leichter fällt es, die Wünsche, Zielsetzungen und Interessen in Einklang zu bringen. Beispiels-weise ermöglicht die Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter Dreijährige die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit, das Landeserziehungsgeld hingegen unterstützt diejenigen Familien, die sich zugunsten der Kindererziehung gegen eine Erwerbstätigkeit entscheiden.

3a) Welche Maßnahmen der Bildungspolitik befürworten Sie, um den „Bildungsdruck“ unter dem Eltern nach Aussage der Studie „Eltern unter Druck“ der Konrad-Adenauer-Stiftung stehen, zu mindern?

Zu den Hauptaufgaben verantwortungsvoller Bildungspolitik gehört es, allen Kindern frühzeitig bestmögliche Bildungserfahrungen und -chancen zu bieten. Frühkindliche Bildung und Erziehung sind für die späteren Lebenschancen von Kindern von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere bei Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern und bei Kindern mit Migrationshintergrund hat der Besuch von Kindertageseinrichtungen positive Wirkungen für die spätere Entwicklung. Deshalb ist es wichtig, Kindern und Eltern quantitative ausreichende und qualitativ hochwertige Angebote für eine frühe institutionelle Kinderbetreuung zu machen und allen Kindern positive Entwicklungschancen zu ermöglichen.

Der Freistaat Bayern versteht Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder) als elementare Bildungseinrichtungen mit einem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Bildungs- und Erziehungsplan hat für eine bessere Förderung der sprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten der Kinder in Tageseinrichtungen gesorgt. Wir wollen darüber hinaus das erwiesenermaßen sehr erfolgreiche bayerische Bildungswesen (siehe PISA-Studien) durch notwendige Veränderungen noch besser machen: Ob das die breit angelegte Initiative für die Hauptschule ist, die Ausweitung der Ganztagsklassen, die Eigenverantwortung der Schule, die Reform der gymnasialen Oberstufe oder die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund: Im Zentrum steht immer die individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers und dadurch auch die Entlastung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Lehreraus- und -fortbildung, innere Schulentwicklung, neue Formen des Unterrichts wie Lernen in Projekten, einheitliche Leistungsstandards, interne und externe Evaluation – alle diese Maßnahmen dienen dem Ziel, jedes Kind und jeden Jugendlichen in seiner Persönlichkeit wertzuschätzen und bestmöglich zu fördern. Das erfordert von den Lehrkräften nicht nur hohe Professionalität und großes persönliches Engagement, sondern in vielen Fällen auch ein anderes und für viele noch ungewohntes Lehren und Erziehen. Die Lehrkräfte stellen sich aber in ihrer überwältigenden Mehrzahl den schwierigen Herausforderungen eines Unterrichts, der täglich in Konkurrenz zu „medialen Miterziehern“ treten und neben Wissen und Können mehr denn je auch grundlegende Werte vermitteln muss.

3b) Wie stehen Sie zu den Studiengebühren? Müssen sich Eltern darauf einstellen, künftig noch stärker an der Finanzierung des Bildungssystems beteiligt zu werden?

Die bayerischen Hochschulen befinden sich in einem zunehmenden nationalen und internationalen Wettbewerb, in dem es darauf ankommt, den Studierenden möglichst optimale Ausbildungsbedingungen und – auch im Hinblick auf einen globalisierten Arbeitsmarkt – die bestmögliche Qualifikation zu bieten. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen kommen dabei vollständig den Studierenden zu Gute. Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen der Hochschulen und werden zweckgebunden für eine gezielte Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Die Studienbeiträge stellen daher zwar eine gewisse Belastung dar, der jedoch eine bessere Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal, mehr Kleingruppenveranstaltungen, ein verbessertes EDV-Angebot und ähnliches gegenübersteht.

Niemand soll jedoch durch die Erhebung von Studienbeiträgen an der Aufnahme eines Hochschulstudiums gehindert werden. Deshalb sind dort, wo sich der Zielkonflikt mit familienpolitischen Belangen zuspitzt, Befreiungstatbestände bei den Studienbeiträgen vorgesehen. So haben Studierende mit Kindern unter 10 Jahren oder Studierende, deren Eltern für 3 oder mehr Kinder Kindergeld erhalten, keine Studienbeiträge zu entrichten. Des Weiteren wird den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, die Studienbeiträge durch ein zinsgünstiges Darlehen zu finanzieren, das erst nach Abschluss des Studiums zu sozialverträglichen Modalitäten zurückzuzahlen ist. Dieses Darlehen wird elternunabhängig gewährt und manifestiert die Vorstellung von Studierenden als junge Erwachsene und angehende Akademiker und nicht als unterhaltsberechtigte Kinder ihrer Eltern.