Michael Steinbacher (Stimmkreis Kitzingen)Partei: ÖDP Zum Thema Dreiklang: Infrastruktur, Geld und Zeit
Die Familie ist für uns nach wie vor die bewährteste Lebensform, in deren Geborgenheit der Mensch die ersten Jahre verbringt. Gerade in diesen Jahren sammelt der Mensch Erfahrungen, die sein späteres Verhalten als Erwachsener wesentlich prägen. Deshalb greift die ödp ein jahrzehntelang herrschendes und sich verstärkendes System der Ungerechtigkeit gegenüber Familien und Alleinerziehenden an. Unzweifelhaft sind für Familien alle drei genannten Aspekte von großer Bedeutung. Umfragen bestätigen allerdings immer wieder, dass Familien selbst gerne Betreuung leisten wollen und auf Einrichtungen nur zurückgreifen möchten, wenn sie weder Zeit noch Geld haben, um sich die familiäre Betreuung leisten zu können. Es verdient unserer Meinung nach deshalb höchste Priorität, ihnen diese Zeit und die dafür nötige finanzielle Sicherheit zu gewähren, wenn sie dies wünschen.
Die Bedürfnisse der Wirtschaft, deren Ziel es ist, dass Eltern dem Arbeitsmarkt möglichst lückenlos zur Verfügung stehen, dürfen nicht dazu führen, dass familiäre Betreuung zunehmend als nicht mehr angemessen gebrandmarkt wird und Familien insgesamt unterstellt wird, dass sie bei der Kindererziehung versagen.
Leider finden sich diese Ideologien auch in den Aussagen der Parteien. Außerdem steht der Ausbau der Infrastruktur (Kindergärten, Krippen, Ganztagesbetreuung etc.) derzeit bei praktisch allen Parteien ziemlich einseitig im Mittelpunkt, so dass überwiegend/zum Teil nur in diesem Bereich die Bereitschaft besteht, weiter zu investieren.
Wir halten aber alle folgenden Maßnahmen für unverzichtbar für die Familien:
1) Ausbau und Neuschaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder und Schulkinder, wo echter Bedarf besteht. Solide Ausstattung der Einrichtungen sowie vor allem ein Personalschlüssel und eine Qualifizierung der Betreuungspersonen, die es ermöglichen so auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, wie es den Ergebnissen moderner Bindungsforschung entspricht, also (z.B. 1:3 in Krippen, 1: 7,5 für über 3-jährige)
2) Angemessenes Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge Die langjährigen Vorgaben der Verfassungsgerichte bezüglich des Lastenausgleichs für Kinder müssen endlich erfüllt werden. Sie haben wiederholt festgestellt, dass das Kindergeld zum größten Teil keine Sozialleistung ist, sondern eine verfassungsrechtlich zwingend gebotene Steuerrückzahlung, weil es für die allermeisten Menschen keinen Steuerfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes gibt.
Die zunehmende Kinderarmut zeigt deutlich, dass es an Gerechtigkeit gegenüber den Kindererziehenden mangelt und die Entlastung nicht ausreichend ist. Das Existenzminimum muss steuerfrei bleiben, wird aber wegen der fehlenden Freibeträge bei den meisten Eltern dennoch besteuert und muss dann als Kindergeld zurückerstattet werden.
Die letzte Kindergelderhöhung war 2002 – die Lebenshaltungskosten haben sich seither massiv zugelegt, vor allem auch durch die Mehrwertsteuererhöhung. Wortmeldungen aus den Parteien zum Thema Kindergeld zeigen oft ein erschreckendes Nichtwissen was die Funktion des Kindergeldes betrifft oder die scheinbare Möglichkeit es beliebig zu kürzen.
Aus Bayern muss ein deutliches Signal kommen, dass warme Worte und haltlose Ankündigungen aus dem Familienministerium in Berlin, die vom faktisch bestehenden Kindergeldskandal ablenken, zu wenig sind.
Bayern muss im Bundesrat aktiv werden, damit dass Kindergeld jährlich automatisch an die Lebenshaltungskosten angepasst wird.
Die ödp tritt dafür ein, die Kindergeldbeträge genauso jährlich automatisch anzupassen, wie dies z.B. bei den Diäten in Bayern durch die jährlich angewendete Diätenanpassungsformel geschieht. Gerade angesichts dieser bayrischen Besonderheit, wäre eine bayerische Bundesratsinitiative in dieser Sache mehr als angemessen. Dass die derzeitigen Beträge beim Existenzminimum absurd und unrealistisch sind zeigt sich z.B. daran, dass für Schulbedarf pro Kind und Monat derzeit 1,76 Euro angesetzt sind.
3) Angemessene finanzielle Honorierung der wertvollen Arbeit der Erziehung und Betreuung – überall wo sie erbracht wird.
Dass den Familien Geld in nötigem Umfang zur Verfügung zu stellen ist und die Betreuung nicht nur in den Einrichtungen durch die öffentliche Hand mitfinanziert wird, ergibt sich aus unserem Rentenrecht und ist daher eigentlich eine Verpflichtung des Bundes.
Bayern trägt über den Bundesrat eine Mitverantwortung. Deshalb sollte von Bayern der Anstoß kommen, ein wirklich familiengerechtes Rentensystem zu schaffen und ein Erziehungsgehalt einzuführen. Durch das Rentenrecht werden alle heutigen Kinder verpflichtet, später allen heute Erwerbstätigen, auch denen, die selbst keine Kinder hatten, eine Rente zu finanzieren. Eltern erhalten dafür bisher keine angemessene Gegenleistung. Hierin liegt die Hauptursache für die zunehmende Verarmung der Familien. Eltern und Kinder haben daher einen Anspruch auf Solidarität, der am besten durch ein Erziehungsgehalt und ein familiengerechteres Rentensystem erfüllt werden kann.
Die Eltern-Kind-Beziehungen und das Leben in der Familie sind der erste und wichtigste Rahmen für die Entwicklung unserer Kinder. Betreuen und Erziehen erfordert in höchstem Maße Liebe, Verantwortlichkeit, Kraft, Ausdauer und Mut. Wer das leistet, zählt zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft und hat die Gewissheit verdient, dass dieses besondere Engagement von der Allgemeinheit anerkannt und verlässlich honoriert wird.
Wir haben keine zweite Chance – die Kinder von heute formen die Gesellschaft von morgen. Einmal versäumte oder verpasste Entwicklungen in den ersten Lebensjahren, im Kindes- und im Jugendalter lassen sich nur mit sehr großem Aufwand oder überhaupt nicht mehr nachholen. Deshalb hat jedes Kind das Recht auf eine optimale Förderung seiner einmaligen Entwicklungsmöglichkeiten durch Eltern und Gesellschaft. Zum Thema Wahlfreiheit der Eltern:
Wahlfreiheit muss heißen, dass man sich für jedes Erziehungs-/Betreuungs-Modell entscheiden kann, ohne dass man dabei gravierende Nachteile, vor allem finanzieller Art in Kauf nehmen muss. - Volle Berufstätigkeit beider Eltern und Delegierung der Kinderbetreuung, - Eigene Betreuung von Kindern - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitlösungen Es müssen also einerseits ausgezeichnete Einrichtungen vorhanden sein, denen man die Kinder je nach Wunsch länger oder kürzer anvertrauen kann, wenn man das will oder muss. Es muss aber auch ein vom Staat zu leistender Zuschuss in derselben Höhe zur Verfügung stehen, wenn Kinder zuhause betreut werden und keine Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Vielen Umfragen nach ist dies immer noch die Option, die viele Frauen und Familien am liebsten wählen würden, wenn sie es sich leisten könnten. Nur in einem Klima emotionaler und materieller Sicherheit können Kinder gedeihen und Eltern den Anforderungen ihrer anspruchsvollen Erziehungsarbeit gerecht werden. Deshalb fordert die ödp die Einführung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehalts für alle Eltern, damit sie ohne Benachteiligung und Bevormundung ihre Kinder entweder selbst betreuen oder ein flexibles, bedarfsgerechtes und qualitativ hochstehendes Angebot an Fremdbetreuung in Anspruch nehmen können. (vgl. unser Faltblatt dazu). Bis zur Einführung eines bundesweiten Erziehungsgehalts fordert die bayerische ödp ein Landes-Erziehungsgehalt von 1000.- Euro bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Dieses ist sozialversicherungspflichtig und ersetzt Sozialleistungen wie z.B. das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Damit soll allen Eltern die Wahlfreiheit ermöglicht werden: Sie können mit dem Geld entweder eine Kinderkrippe nutzen, eine Betreuungskraft anstellen oder sich selbst ohne finanziellen Nachteil der Kindererziehung widmen. Eine diesbezügliche Massen-Petition haben wir kürzlich beim bayrischen Landtag eingereicht. Zum Thema Schule und Bildung:
Maßnahme 1: Individuelle Förderung für jedes Kind in der Schule
Jedes Kind muss ein Anrecht auf individuelle Förderung bekommen.
In den Ländern mit guten Schulerfolgen stehen den Lehrern und Schülern mehrere zusätzliche Helfer (Studierende, Förderlehrer, nebenamtliche Helfer, freiwillige Aktiv-Senioren etc.) an der Seite, um leistungsfähigen Schülern zusätzliche Anregungen zu vermitteln oder hilfsbedürftigen Schülern den Stoff nahe zu bringen.
Unabhängig vom Schulsystem wäre das auch in unseren bayerischen Schulen sinnvoll.
Maßnahme 2: Aufstiegschancen in allen Schulzweigen – Bildungskarrieren müssen von allen Ausgangspunkten aus möglich werden!
Das gegliederte Schulsystem ist nur dann akzeptabel, wenn die größtmögliche Durchlässigkeit garantiert wird. Von jedem Startpunkt – auch von der Hauptschule aus - muss für begabte Kinder zu einem späteren Zeitpunkt noch jede Bildungskarriere möglich sein.
Maßnahme 3: Keine Klassen über 25 Kindern/Jugendlichen
Unterschiedliche Vorbildung in den Elternhäusern und immer häufiger auftretende Lernstörungen und soziale Probleme machen andere Unterrichtsmethoden notwendig und verlangen intensivere erzieherische Bemühungen. Das geht nur in kleineren Klassen. Wir fordern Klassenstärken von 20 Kindern bzw. Jugendlichen. Bei mehr als 25 Schülerinnen/Schülern ist die Klasse zwingend zu teilen. Maßnahme 4: Wichtige Entscheidungen über die Wahl der Schulart nicht zu früh fällen – für die doppelte Orientierungstufe
Viele Eltern, Lehrer und Kinder klagen zu Recht darüber, dass heute schon in der frühen Grundschule alles unter dem Druck der „großen Entscheidung“ nach der 4. Klasse steht. Das hemmt die Lernfreude durch unnötigen Stress. Wir wollen deshalb, dass zwar das gegliederte Schulsystem erhalten bleibt, aber die Entscheidung für diese oder jene Schulart entkrampft wird. Mit einer „doppelten Orientierungstufe“ kann das gelingen: Nach der vierten Grundschulklasse können sich die Kinder entweder für die „Orientierungstufe HS/RS“ entscheiden und dann nach der 6. Klasse auf die Hauptschule (HS) oder die Realschule (RS) wechseln. Sie können bei entsprechender Neigung und Begabung nach Klasse 4 aber auch die „Orientierungsstufe RS/Gym“ wählen und nach der 6. Klasse entweder auf das Gymnasium oder die Realschule wechseln. In jedem Fall bleiben die Vorzüge des gegliederten Schulsystems erhalten, während sein Hauptmangel, die frühe Laufbahnentscheidung, vermieden wird. Maßnahme 5: Kurze Beine – kurze Wege – Schulen am Lebensort der Kinder
Der Tendenz zu immer weiteren und aufwändigeren Schulwegen immer jüngerer Schüler muss entgegengewirkt werden. Schulen im ländlichen Bereich sind zu erhalten und gegebenenfalls wieder zu öffnen. Die „Schule im Dorf“ ist die Basis dafür, dass Kinder einen Bezug zu Leben, Religion und Kultur des Heimatraumes entwickeln.
Maßnahme 6: Überschaubare Schulen – Schülerzahl begrenzen
In der Anonymität übergroßer Schulen liegt der Keim für wachsende soziale Probleme, an denen alle am Schulleben beteiligten Schüler, Lehrer und Eltern leiden. Neben der Begrenzung der Klassenstärken fordert die ödp deshalb eine Begrenzung der Höchstzahl an Schülern einer Schule ein. Eine allgemein bildende Schule, unabhängig von der Schulart, sollte nicht mehr als 1000 Schüler umfassen. Erfolgreiche Erziehung und Bildung bedingt persönliche Beziehungen in überschaubaren Einheiten.
Maßnahme 7: Verschlankung der Lehrpläne
Die Lehrpläne aller Schularten müssen auf die Relevanz der Inhalte für die Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen hin überprüft und überarbeitet werden. Dies gilt vor allem für das 8-stufige Gymnasium, aber auch für alle anderen Schularten. Maßnahme 8: Vorbereitung auf das Leben – Schule für alle Sinne
In allen Schularten, insbesondere auch im verkürzten Gymnasium, finden die musischen Fächer zu wenig Raum. Diese fördern aber nicht nur die Lebensfreude der Kinder, sondern nachweislich auch die intellektuelle Leistungsfähigkeit.
Auch die Gesundheitsvorsorge muss in allen Schulen ein größeres Gewicht erlangen. Tägliche Erlebnisse der Lebenslust müssen an den Schulen möglich sein: Bewegungsspiele, Entspannungsübungen, gesunde Angebote im Pausenverkauf und in der Mittagspause. Leider gibt es nicht für alle Kinder und nicht überall die Chance, gesund und schmackhaft zu essen. Wer selbst kochen kann, gewinnt Lebensqualität. Kochen und zeitgemäßes Haushaltsmanagement sollten deshalb für alle Buben und Mädchen in der Schule gelehrt werden. Maßnahme 9: Ein Gymnasium der zwei Geschwindigkeiten – Bildung statt Ausbildung Die überstürzte, planlose und undurchdachte Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G8) hat in der Folge zu unangemessenen Belastungen der Kinder und ihrer Familien geführt. Deshalb fordern wir in Einklang mit dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus die Einführung eines Gymnasiums der zwei Geschwindigkeiten – Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Bildung darf nicht dem neoliberalen Dogma eines möglichst großen Geldgewinns als Zweck von Bildung unterworfen werden. Die Gymnasien dürfen nicht zu Anstalten werden, deren Zweck die möglichst rasche Abrichtung auf Beruf und Erwerb ist. Zur Bildung gehören Inhalte. Die viel gepriesene Vermittlung von Kompetenzen führt ohne Inhalte zu Halb- und Unbildung und letztlich zur Entmündigung des Menschen. Das Bildungsziel des Gymnasiums muss die Studierfähigkeit sein – grundsätzlich für alle Fächer. Maßnahme 10: Gebührenpflicht für Bildung an Schule und Hochschule muss tabu sein – wie das Büchergeld muss auch die Studiengebühr fallen!
Von einer gut ausgebildeten Jugend haben alle großen Nutzen. Deshalb war es jahrzehntelang selbstverständlich, dass die Ausbildung der Jugend an öffentlichen Schulen und Hochschulen über Steuerzahlungen finanziert wurde. So muss es wieder werden: Unser wirksamer Widerstand mit Verfassungsklage und Aufdeckung von Fehlverwendung hat die Staatsregierung zum Rückzug beim Büchergeld gezwungen. Wir werden auch die Studiengebühren nicht akzeptieren, weil sie familien- und gesellschaftsfeindlich sind. Um die Eltern auch von den hohen Kosten der Schulbildung ihrer Kinder zu entlasten, haben wir für die Abschaffung des Büchergeldes gekämpft und setzen uns dafür ein, dass die Lernmittelfreiheit nicht anderweitig eingeschränkt wird. Dazu gehört auch, dass Papier- und Kopiergeld abgeschafft werden. Auch Kindererziehung in den Kindergärten ist ein Bestandteil der Ausbildung; deshalb sollen Kindergartenbeiträge entfallen.
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