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Simone Tolle (Stimmkreis Main-Spessart)

Partei: Bündnis 90/Die Grünen

1 a) Welche (landes-)politischen Maßnahmen möchten Sie fortführen, welche initiieren, um Familien diese zentralen Ressourcen zur Verfügung zu stellen?
Deutschland und damit auch Bayern ist – wie der siebte Familienbericht eindrucksvoll aufzeigen konnte, weit von fortschrittlichen Maßnahmen für eine gute Familienpolitik entfernt.
„Kinderlärm ist Zukunftsmusik“, dieser Spruch wird allerorten verkündet, aber solange es noch Debatten (so wie in der letzten Sitzungswoche im bayerischen Landtag) darüber gibt, ob Kinderspielplätze zu laut sind, sind wir von einer kinderfreundlichen und damit von einer familienfreundlichen Gesellschaft weit entfernt. Deshalb gilt es, alle politischen Maßnahmen aus „Kinderaugenhöhe“ heraus zu betrachten.
Die Menschen die hier leben und Kinder haben wollen, müssen deshalb Gelegenheit bekommen ihr Leben so zu leben, dass sie Familie organisieren können. Das beginnt mit flexiblen Arbeitszeiten in den Betrieben, der Staat könnte hier als Arbeitgeber Vorbild sein.
Politik muss die Rahmenbedingungen so verändern, dass ein sinnvoller Dreiklang aus Infrastrukturpolitik (z.B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten), Geldpolitik (z.B. Elterngeld) und Zeitpolitik (z.B. Elternzeit, Zeit für Fürsorge für nahe stehende Menschen, Zeit für Weiterbildung) vorhanden ist.
Hierzu gehört eine echte Gleichstellungspolitik, die Männern und Frauen gleichermaßen Chancen auf Teilhabe in Beruf und Familie eröffnet. Hierzu gehört auch die Verbesserung des immer noch schlechteren Lohnniveaus für Frauen. In Bayern sind 67,2 % aller Frauen erwerbstätig. Davon arbeiten 63 % in Teilzeit mit all den negativen Folgen für Rente und sonstige Versorgung: Die bayerischen Frauen erhalten im Durchschnitt 485 € Rente, die Männer 987 €. Erziehungs- und Familienarbeit darf nicht allein zu Lasten der Frauen gehen.
Ich habe mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst Lösungsvorschläge vorgelegt. Hierzu gehört auch die Anerkennung von in Eltern- oder in Pflegezeit erworbenen Kompetenzen bei der Beförderung.
Neben dem Elterngeld auf Bundesebene gehört zu den wichtigsten landespolitischen Maßnahmen der Ausbau eines flächendeckenden Bedarfsdeckenden Angebotes an hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom 1. bis zum 14. Lebensjahr, denn der Bedarf wird erst mit einem Rechtsanspruch sichtbar. Das deutsche Jugendinstitut schätzt den Bedarf auf 35 %: Das bedeutet einen Ausbau auf 141 000 Plätze für die unter 3jährigen Kinder. In ganz Bayern gibt es derzeit lediglich 31 000 Plätze, d.h. wir sind vor allem in den ländlichen Gegenden Bayerns weit von einen guten Betreuungssituation entfernt.
Darüber hinaus brauchen wir eine konsequente Familien- und Elternbildung, die nach dem Vorbild der „Early Excellent center“ in Großbritannien organisiert werden könnte. Diese Maßnahmen müssen auf kommunaler Ebene organisiert werden, bei der Finanzierung darf sich der Freistaat jedoch nicht aus der Verantwortung stehlen.

1 b) Das richtige Verhältnis von innerfamiliärer Erziehung und außerfamiliärer Unterstützung oder Intervention ist nicht immer leicht zu finden. Was gehört Ihrer Ansicht nach verlässlich in die Familie, wo ist Unterstützung von außen angebracht oder notwendig?
Über ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen innerfamiliärer Erziehung und außerfamiliärer Unterstützung oder Intervention pauschal zu urteilen, ist unmöglich. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Das Wohl des Kindes steht aus meiner Sicht im Vordergrund. Kinder brauchen eine verlässliche Umwelt, um seelisch und körperlich wachsen zu können. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen Eltern diese Aufgabe nicht erfüllen wollen oder können. Hier darf der Staat nicht die Augen verschließen und muss Unterstützungssysteme bereitstellen. Landespolitik muss Eltern, Kommunen und Laien finanziell und ideell unterstützen, damit diese Systeme vor Ort bereitgestellt werden können. Hierbei ist es wichtig, nicht gegen die Eltern zu arbeiten, sondern immer mit ihnen zusammen. Hilfe vor Ort sollte immer die Befähigung zur Eigeninitiative zum Ziel haben. Wir brauchen deshalb ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen und SozialarbeiterInnen, die Eltern in allen Fragen zur Seite stehen und die im Bedarfsfall auch Zeit für aufsuchende Arbeit haben.

2 a) Was verstehen Sie unter dem Begriff „Wahlfreiheit für Eltern“?
Wahlfreiheit für Eltern bedeutet für mich die Freiheit zu entscheiden, ob und wie lange BürgerInnen Erwerbsarbeit und/oder Elternarbeit bzw. Zeit für Fürsorge (z.B. Pflege eines Familienangehörigen) ausüben wollen. Um hier Männern und Frauen den Weg ebnen zu können, brauchen wir – wie schon unter 1. beschrieben – mehr Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und ein flächendeckendes Netz an Ganztagsschulen.

3 a) Welche Maßnahmen der Bildungspolitik befürworten Sie, um den „Bildungsdruck“ unter dem Eltern nach Aussage der Studie „Eltern unter Druck“ der Konrad-Adenauer-Stiftung stehen, zu mindern?
Unser Schulsystem verteilt die Chancen sehr früh: Mit der früheren Einschulung werden wir bald soweit sein, dass sich für unsere Kinder mit 9 Jahren die Frage nach Gymnasium, Realschule oder Hauptschule stellen wird. Wie in der Frage schon beschrieben, erzeugt dieser Umstand unendlichen Druck auf die Kinder und ihre Familien. Nicht wenige LehrerInnen berichteten mir von Kindern, die bei der Note „3“ in Tränen ausbrechen oder von psychosomatischen Störungen bei Kindern in der 4. Klasse. Ich finde diese frühe Selektion kinderfeindlich, denn jeder billig und gerecht denkende Mensch wird bestätigen können, dass wir bei Kindern mit 9 Jahren nicht vorhersagen können, wo der Weg einmal hingehen soll.
Die frühe Sortierung von unseren Kindern auf verschiedene Schultypen ist auch nicht effizient: So verliert das Gymnasium von der 5. bis zur 10. Klasse laut einer Anfrage von mir an das Kultusministerium 30 % seiner Kinder. Dies ist ein Beweis dafür, dass die Entscheidungen nach der 4. Klasse nicht immer richtig sind.
Darüber hinaus haben wir ein demografisches Problem: Vor allem im ländlichen Raum gibt es einen Rückgang bei den SchülerInnenzahlen um bis zu 30 %. Mit derart wenigen SchülerInnen können wir ein vielgliedriges System nicht mehr aufrechterhalten.
Darüber hinaus brauchen wir eine pädagogische Reform: Politik muss den LehrerInnen die Möglichkeit geben, in kleinen Klassen mit modernsten Unterrichtsmethoden, die Talente jedes einzelnen Kindes zu fordern und zu fördern. Ich befürworte deshalb, den demografischen Wandel mit einer pädagogischen Reform zu verbinden und alle Kinder neun Jahre lang in der Schule am Ort oder im Stadtteil gemeinsam lernen zu lassen. Wir brauchen mindestens eine Öffnungsklausel, die den Kommunen vor Ort erlaubt, eine solche Schule einzurichten. Vorbild könnte Schleswig-Holstein sein: Dort wird die Hauptschule aufgelöst und die Kommunen dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Regionalschule (Zusammenlegung von Haupt- und Realschule) oder eine Gemeinschaftsschule (neunjährige gemeinsame Schulzeit) einrichten wollen. Die Kommunen dort entscheiden sich überwiegend für die Gemeinschaftsschule, weil sie laut Auskunft eines CDU-Bürgermeisters „das bessere pädagogische Modell“ sei.

 

3 b) Wie stehen Sie zu den Studiengebühren? Müssen sich Eltern darauf einstellen, künftig noch stärker an der Finanzierung des Bildungssystems beteiligt zu werden?
Die Grünen im bayerischen Landtag wollen keine Privatisierung von Bildungskosten. Das gilt für Studiengebühren, aber auch für das nunmehr wieder abgeschaffte Büchergeld. Bildung ist ein öffentliches Gut, deshalb kann es auch nicht angehen, dass Nachhilfeinstitute oder Mütter die Versäumnisse in der Schule zuhause nachholen müssen. Deshalb brauchen wir mehr LehrerInnen, damit sie sich in kleinen Klassen jedem einzelnen Kind besser widmen können.
In Bayern ist darüber hinaus Bildungserfolg „statistisch signifikant und bedeutsam“ abhängig vom Einkommen der Eltern (Quelle: Bayerischer Bildungsbericht). Schon allein deshalb muss Bildung ein öffentliches, kostenfreies Gut bleiben, damit wir eine Chance haben, Bildungserfolg und Einkommen der Eltern voneinander zu entkoppeln.
Dazu gehört auch ein Konzept, wie wir Kindern aus sozial schwachen Schichten ein Mittagessen an Ganztagsschulen oder Kinderhorten finanzieren können. Es geht nicht an, dass es – wie in Schweinfurt in einem Kinderhort – „Brotzeitkinder“ gibt und solche, die in der Einrichtung verköstigt werden. Unser Vorschlag für ein Konzept wurde zu einem fraktionsübergreifenden, einstimmigen Antrag, dessen Umsetzung die Staatsregierung leider verschoben hat.