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Deutsches Sozialversicherungssystem muss dringend korrigiert werden

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland muss durch die Aufnahme von existenzsichernden Kinderfreibeträgen dringend korrigiert werden. Dafür hat sich der ehemalige Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, auf der Fachtagung „Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen“ am 9. November in Potsdam mit Nachdruck ausgesprochen. Viel zu wenig würden Erziehungsleistungen und Unterhaltspflichten bislang in unserem Sozialversicherungssystem berücksichtigt. Der Staat habe die Pflicht, Familien bei den Steuern und Abgaben zu entlasten.

Nur so könne der hohen Familienarmut begegnet und Voraussetzungen für mehr Kinder geschaffen werden. Der Familienbund der Katholiken unterstützte Borcherts Forderung und rief gleichzeitig zur Unterstützung der Kampagne „elternklagen.de“ für familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen auf.
Jürgen Borchert ist überzeugt: Trotz einer immer weiter gestiegenen Elternerwerbstätigkeit nimmt Familienarmut stetig zu, auch bedingt durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Reguläre Einkommen auf dem Arbeitsmarkt würden die Mehrausgaben von Eltern ebenfalls nicht berücksichtigen. „Erwerbstätige Eltern haben mit den Sozialversicherungsbeiträgen eine extreme Abgabenlast zu bewältigen, die sie in die Sozialhilfe drängen“, so Borchert. „Sozialversicherungsbeiträge müssen nach Leistungsfähigkeit bemessen werden. Insbesondere Alleinerziehende werden in keinem anderen Land so hart rangenommen wie in Deutschland.“ Dabei habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2001 klar gemacht, dass Eltern zwei Beiträge für die Sozialversicherungen leisten: neben den monetären auch die Erziehungsleistung.
Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen der Ruhr-Universität Bochum, gehörte zu den weiteren Referenten der Fachtagung und veranschaulichte die problematischen Zustände mithilfe gewichtiger Zahlen: „Rund 450.000 Euro kostet heute schätzungsweise die Erziehung eines Kindes bis zu dessen ökonomischer Selbstständigkeit. Davon trägt nicht einmal die Hälfte der Staat durch die Umverteilung von Finanzmitteln“, sagte er. Im Gegenzug sichere jedes Kind den Sozialversicherungen ein Plus in Höhe von rund 120.000 Euro.
„Wenn wir das System nicht ändern, fördert der Staat weiter Kinderlosigkeit“, fasste Borchert zusammen. Schon heute gäbe es in Deutschland nur noch 700.000 Geburten pro Jahr. Die Zahl würde schon bald auf 600.000 sinken, warnte der Jurist. Ohne Kinder sei aber ein umlagefinanziertes Rentensystem nicht zukunftsfähig. „Das Rentensystem unterminiert heute seine eigene Basis“, sagte Borchert. „Mit diesem System fahren wir rasant an die Wand.“
Tragende Säulen der nachwachsenden Generationen
Sympathien für seine Forderung erhielt Borchert von Familienverbänden und aus der Politik. „Familien sind die tragenden Säulen der nachwachsenden Generationen“, betonte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke in seinem Grußwort zur Fachtagung. Deshalb sei eine Weiterentwicklung der Sozialversicherung geboten.
Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken, unterstützte die Forderung Borcherts: „Dass Familien schlichtweg höhere Ausgaben haben, muss stärker in den Vordergrund rücken und auch in den Sozialversicherungsbeiträgen seinen Ausdruck finden. Denn ohne den generativen Beitrag von Eltern ist kein Staat zu machen.“ Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, wies außerdem darauf hin, dass oft ein falsches Bild über die Höhe der Familienförderung vermittelt werde: „Statt der in der Öffentlichkeit immer wieder behaupteten 200 Milliarden Euro, sind es nach Angaben des Bundesfamilienministeriums tatsächlich nur 55 Milliarden Euro, die Eltern als Familienförderung erhalten.“ Stresing und Dantlgraber forderten die Politik auf, endlich die Verfassungsaufträge der Karlsruher Richter zur Entlastung von Familien umzusetzen. Zudem riefen sie zur Unterstützung ihrer gemeinsamen Kampagne „elternklagen.de“ auf, bei der sich bereits tausende Familien für familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen einsetzen.
Zu der Fachtagung hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg (LAGF) unter Federführung des Landesverbandes (LV) Berlin-Brandenburg des Familienbundes der Katholiken eingeladen. Dazu gehören auch der Deutsche Familienverband LV Berlin-Brandenburg, die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Berlin-Brandenburg, die Selbsthilfegruppen Alleinerziehender LV Brandenburg und der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter LV Brandenburg.